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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 178/03 EFG 2006 S. 1697 Nr. 21

Gesetze: KStG i.d.F. des StSenkG vom § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 KStG i.d.F. des StSenkG vom § 20 Abs. 1 Nr. 10b S. 1 KStG i.d.F. des StSenkG vom § 27 Abs. 2 KStG i.d.F. des StSenkG vom § 27 Abs. 7 KStG i.d.F. des StSenkG vom § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG i.d.F. des StSenkG vom § 34 Abs. 1 KStG i.d.F. des StSenkG vom § 34 Abs. 4 KStG i.d.F. des StSenkG vom § 36 Abs. 7 KStG i.d.F. des StSenkG vom § 39 Abs. 1

Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos bei einem Regiebetrieb

Leitsatz

§ 27 Abs. 1 und 7 KStG ist – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – dahingehend auszulegen, dass an den BgA vor dem Systemwechsel am geleistete Einlagen, auch soweit sie aus dem Ausgleich von Verlusten durch die Gemeinde resultieren, im Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum zu erfassen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1697 Nr. 21
WAAAC-02013

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.07.2006 - 6 K 178/03

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