1. Zur Ermittlung des Teilwerts von Geschäftsgrundstücken,
die üblicherweise vermietet werden, bietet sich das Ertragswertverfahren
an, da hier der Grundstückswert im Wesentlichen durch den nachhaltig
erzielbaren Grundstücksertrag bestimmt wird.
2. Grundlage der Wertermittlung im Ertragswertverfahren ist der
jährliche Rohertrag. Zum Rohertrag rechnen nur Einnahmen aus der Nutzung
des Grundstücks und seiner baulichen Anlagen. Umlagen, die den Charakter
eines durchlaufenden Postens haben, sowie die vereinnahmte Umsatzsteuer bleiben
außer Betracht.
3. Das Mietausfallwagnis stellt eine Art Rückstellung dar
für das Risiko künftiger Ertragsminderungen durch uneinbringliche
Mietrückstände oder Leerstehen von Räumen, durch Kosten für
die Betreibung rückständiger Mieten und die Aufhebung eines
Mietverhältnisses. Es ist unabhängig von der tatsächlichen
Verwirklichung dieses Risikos in die Berechnung der Bewirtschaftungskosten mit
einzubeziehen.
Fundstelle(n): BAAAC-02007
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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.07.2006 - 3 V 18/05
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