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Telekommunikation; | Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) v. ist im BGBl I S. 2910 bekanntgemacht worden und am in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die besonderen Rechte und Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und derjenigen, die diese Leistungen vertraglich in Anspruch nehmen oder begehren. Geregelt werden Fragen der Abrechnung, der Überlassung von Übertragungswegen, der Kundeninformation sowie insbesondere auch Haftungsfragen einschl. der Verjährung.