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OLG Braunschweig 08.03.1996 Ss (B) 100/95

Steuerstrafrecht; | keine mittelbare Täterschaft des Steuerberaters bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Die Straftat der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO kann nach einhelliger Auffassung auch in mittelbarer Täterschaft begangen werden, da über § 369 Abs. 2 AO insbesondere der allgemeine Teil des StGB Anwendung findet, also auch die Vorschriften über die mittelbare Täterschaft. Gerade diese Vorschrift gilt aber nicht für die leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO, da für diese Steuerordnungswidrigkeit gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gelten. In diesen Vorschriften ist die Ahndung über eine mittelbare Täterschaft aber gerade nicht vorgesehen, vielmehr gilt dort der Einheitstäterbegriff des § 14 OWiG (OLG Braunschweig, Beschl. v. - Ss (B) 100/95, NJW 1997, 3254).

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