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Umsatzsteuer; | Vorsteuerkürzung bei steuerfreien Zinseinnahmen im Konkurs?
Das (Revision eingelegt; Az. des BFH V R 74/97) läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Im Konkurs bleibt die Unternehmereigenschaft auch dann erhalten, wenn der Konkursverwalter verflüssigtes Vermögen auf Bankkonten für die Verteilung sammelt und keine laufenden Umsätze mehr tätigt. (2) Bei umsatzsteuerfreien Zinseinnahmen sind die Vorsteuern nicht stets entsprechend zu kürzen, z. B. nicht bei zinsbringenden Geldanlagen des Konkursverwalters im Rahmen der Unternehmensabwicklung (Zinsen als Hilfsumsätze).