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Berufsrecht; | Gleichwertigkeit von Fachschulabschlüssen und Studienberechtigungen aus DDR-Zeiten
Eine Nachdiplomierung zum ,,Diplom-Betriebswirt (FH)'' ist auch für Ökonomen möglich, die an Fachschulen der DDR eine betriebs- oder finanzwirtschaftliche Fachschulausbildung absolviert haben; Pharmazieingenieure dürfen aufgrund der mit diesem Abschluß in der DDR erworbenen Hochschulzugangsberechtigung an Hochschulen im Beitrittsgebiet Pharmazie studieren. Hinsichtlich der Weitergeltung und Anerkennung von schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüssen und Befähigungsnachweisen nach Art. 37 Einigungsvertrag sind ein großzügiger Maßstab und das Gebot der Praktikabilität anzuwenden. Eine Niveaugleichheit der Ausbildung liegt vor, wenn bei fachlich angenäherten Ausbildungsgängen vergleichbare Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung bestanden, die Ausbildung vom Umfang her einen vergleichbaren Rahmen hatte un...