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BGH Beschluss v. - NotZ 12/01

Gesetze: BNotO § 29 Abs. 1; DONot § 3

Leitsatz

a) Zur Abgrenzung des mit der Anbringung von Amts- oder Namensschildern zur Kennzeichnung der Geschäftsstelle des Notars nach Maßgabe von § 3 DONot verbundenen, erlaubten Werbeeffekts von der berufswidrigen Werbung nach § 29 Abs. 1 BNotO.

b) Zur Befugnis der Führung des Landeswappens auf Amts- oder Namensschildern durch die niedersächsischen Anwaltsnotare.

Fundstelle(n):
YAAAC-01464

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Beschluss v. 16.07.2001 - NotZ 12/01

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