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Familienrecht; | Verkündung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes
Das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz - KindRG) v. ist im BGBl I S. 2924 verkündet worden und tritt am in Kraft. Durch die Reform werden die bisherigen rechtlichen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern beseitigt. Neu geregelt wird auch die elterliche Sorge nach Scheidung der Eltern und die gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder. Die materiellen Vorschriften werden durch Verfahrensregelungen flankiert.