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FG Niedersächsisches 19.08.1997 VI 358/94
Körperschaftsteuer; | Kiosk als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Der Betrieb eines Kiosk durch einen gemeinnützigen Verein erfolgt im Rahmen eines Zweckbetriebs, wenn der Verein sich gemäß seiner Satzung die Eingliederung psychisch Kranker zur Aufgabe gemacht hat und diese Zielsetzung durch Beschäftigung der Kranken im Kiosk verwirklicht wird. Dies setzt allerdings voraus, daß der Kiosk (nahezu) ausschließlich mit psychisch Kranken betrieben wird (; Revision zugelassen).