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BMF 08.02.2001 IV B 7 - S 7302 - 3/01

Umsatzsteuer; | Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer bei papierloser Festsetzung im IT-Verfahren ATLAS (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Einfuhren aus Drittländern werden von der Zollverwaltung zunehmend mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) abgewickelt. Hierbei werden Bescheide über die Einfuhrabgaben (einschließlich der EUSt) regelmäßig durch standardisierte elektronische Nachrichten (EDIFACT) ersetzt und somit papierlos übermittelt. In diesen Fällen gilt für den Vorsteuerabzug der EUSt gem. Folgendes: (1) Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug der EUSt hat der Unternehmer grds. durch einen zollamtlichen Beleg oder einen zollamtlich bescheinigten Ersatzbeleg nachzuweisen (vgl. Abschn. 202 Abs. 1 Nr. 2 UStR). Es bestehen keine Bedenken, wenn bei Einfuhren, die über das IT-Verfahren ATLAS abgewickelt werden, dieser Nachweis...

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