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Umsatzsteuer; | Erhöhung des Umsatzsteuersatzes zum
Durch das Gesetz zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung v. (BGBl I 3121) werden in § 12 Abs. 1 UStG und § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG die Worte ,,fünfzehn vom Hundert'' durch die Worte ,,sechzehn vom Hundert'' ersetzt. Diese Änderung tritt am in Kraft.