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BGH Urteil v. - IX ZR 46/00

Gesetze: BGB § 675

Leitsatz

Der Grundsatz, daß die Beweislastregeln des Ausgangsrechtsstreits auch im Regreßprozeß anzuwenden sind, kann sich auch zu Lasten des Mandanten eines Steuerberaters auswirken, wenn die Frage, ob der Mandant den Steuerschaden noch rechtzeitig durch einen Rechtsbehelf hätte abwenden können, vom Zeitpunkt des Zugangs des Steuerbescheids abhängt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1706 Nr. 34
BFH/NV-Beilage 2001 S. 223 Nr. 3
DB 2001 S. 2649 Nr. 50
DStRE 2001 S. 1071 Nr. 19
INF 2001 S. 767 Nr. 24
TAAAC-00887

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BGH, Urteil v. 03.05.2001 - IX ZR 46/00

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