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BGH Urteil v. - IX ZR 36/99

Gesetze: GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; GesO § 10; KO § 29; InsO § 129

Leitsatz

Auch aufgrund von Presseberichten, die keine amtliche Verlautbarung enthalten, kann der Gläubiger den Umständen nach gehalten sein, sich nach der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu erkundigen.

Die Insolvenzanfechtung bleibt auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit möglich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2084 Nr. 41
DB 2001 S. 2548 Nr. 48
MAAAC-00791

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BGH, Urteil v. 19.07.2001 - IX ZR 36/99

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