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BGH 28.10.1997 X ZR 157/96

Schenkung; | interner Ausgleich zwischen den Beschenkten beim Rückgewähranspruch

Zwischen mehreren gleichzeitig Beschenkten besteht hinsichtlich des Rückgewähranspruchs nach § 528 Abs. 1 BGB eine gesamtschuldnerartige Beziehung, die bei der Inanspruchnahme eines Beschenkten einen internen Ausgleichsanspruch entsprechend § 426 Abs. 1 BGB auslöst (im Anschluß an BGH, NJW 1991, 1824 = MDR 1991, 908). Das gilt auch dann, wenn die ihnen jeweils zugewandten Gegenstände nicht gleichartig sind. Der interne Ausgleich unter den Beschenkten wird nicht davon berührt, ob der Rückgewähranspruch von dem Schenker oder - aufgrund einer Überleitung durch Verwaltungsakt - von dem Träger der Sozialhilfe geltend gemacht wird. Der Schenker kann nicht abschließend bestimmen, wer von den Beschenkten die Nachteile des auf seiner Seite eingetretenen Notbedarfs tragen soll. Der Rückgewähranspruch nach § 528 Abs. 1 BGB entsteht mit dem Eintritt der Notlage ...

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