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OLG Stuttgart 07.03.1997 20 W 1/97

Gesellschaftsrecht; | Zuziehung eines Rechtsanwalts zur Gesellschafterversammlung

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Beraters bei der Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung ist einem Gesellschafter grds. nur bei einer entsprechenden Satzungsbestimmung oder aufgrund eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses gestattet. Im Einzelfall kann jedoch die Gesellschaftertreuepflicht eine Verpflichtung der übrigen Gesellschafter begründen, die Mitwirkung eines anwaltlichen Beraters zuzulassen, wenn ein Gesellschafter unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse, der Struktur der Gesellschaft und der Bedeutung des Beschlußgegenstandes dringend beratungsbedürftig ist (, MDR 1997, 1137).

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