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FG Rheinland-Pfalz 08.07.1997 2 K 2546/95

Einkommensteuer; | Bau einer Hochwasser-Schutzmauer (§ 33 EStG)

Aufwendungen für die Errichtung einer Hochwasser-Schutzmauer gehören zu den Gebäudeherstellungskosten mit der Folge, daß diese Kosten nur über die jährliche Absetzung für Abnutzung oder über den Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG berücksichtigt werden können. Im übrigen fehlt es an einer agw. Bel., weil für die Aufwendungen eine Bauleistung in Gestalt der Mauer und damit ein entsprechender Gegenwert erworben wurde ().

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