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BGH Urteil v. - IX ZR 134/00

Gesetze: GesO § 10 Abs. 2; KO § 41 Abs. 2

Leitsatz

Mit einem Anfechtungsanspruch kann der Konkursverwalter nach Ablauf der Anfechtungsfrist nicht gegen eine Forderung aufrechnen, die ihrerseits unanfechtbar begründet worden ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAC-00219

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 07.06.2001 - IX ZR 134/00

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