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Bürgschaft; | Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaft für Gesellschaftskredit
Übernimmt ein Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer GmbH eine Bürgschaft für einen der GmbH gewährten Kredit, findet das Verbraucherkreditgesetz analoge Anwendung ( nrkr., ZIP 1997, 2007). Anderer Auffassung ist das , ZIP 1997, 2005), das eine Bürgschaft nicht als Kreditvertrag i. S. von § 1 Abs. 2 VerbrKrG ansieht und eine analoge Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes ablehnt, wenn die verbürgte Hauptverbindlichkeit kein Verbraucherkredit ist.