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Erbschaftsteuer; | Freigebigkeit bei objektiv unentgeltlichen Vorgängen im Bereich geschäftlicher Beziehungen (§ 7 Abs. 1 ErbStG 1974)
Im Bereich geschäftlicher Beziehungen kann bei einem objektiv (teil-)unentgeltlichen Vorgang das subjektive Merkmal der Freigebigkeit i. S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG trotz vorliegender Kenntnis des Zuwendenden hinsichtlich der Umstände, die seine Leistung zu einer objektiv (teil-)unentgeltlichen machen, entfallen, soweit der Stpfl. in nachvollziehbarer Weise darzutun vermag, daß die Bereicherung des Zuwendungsempfängers der Förderung des Geschäfts des Zuwendenden diente, d. h. objektiv und nahezu ausschließlich auf die Erzielung geschäftlicher Vorteile des Zuwendenden gerichtet war (). Ein nach § 7 Abs. 1 ErbStG 1974 freigebig Zuwendender ist sich der (Un-)Entgeltlichkeit seiner Zuwendung, als subjektive Voraussetzung für das Vorliegen einer Zuwendung i. S. dieser Vorschrift, bewußt, wenn er den...