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Bewertung; | Ermittlung der Jahresmiete bei öffentlich gefördertem sozialen Wohnungsbau (§ 146 Abs. 2 BewG)
Zur Frage, ob Aufwendungszuschüsse bei der Ermittlung der Jahresmiete eines im Rahmen des II. WoBauG öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus errichteten Gebäudes gem. § 146 Abs. 2 Satz 2 BewG zu berücksichtigen sind, vertritt das Niedersächsische FinMin mit Erl. v. - S 3014 - 9 - 34 1 folgende Auffassung: Nach § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG ist der Wert des Grundstücks das 12,5fache der für dieses im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt erzielten Jahresmiete, vermindert um die Wertminderung wegen des Alters des Gebäudes. Jahresmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Nutzung der bebauten Grundstücke aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für den Zeitraum von 12 Monaten zu zahlen haben (§ 146 Abs. 2 Satz 2 BewG). Die Aufwendungszuschüsse werden nicht von den Mietern gezahlt. Sie gehören deshalb nicht zur Jahresmi...