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Einkommensteuer; | Forderungsverzicht einer personenidentischen KG (§§ 3 Nr. 66, 4, 5, 6 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Verzichtet eine KG zugunsten ihrer Gesellschafter auf eine Forderung gegenüber einer personenidentischen GmbH, liegt in Höhe des werthaltigen Teils der Forderung eine verdeckte Einlage der Gesellschafter in das BV der GmbH vor. (2) Der Forderungsverzicht führt in diesem Fall regelmäßig zu einer verdeckten Entnahme durch die Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvermögen der KG; gehört jedoch die Beteiligung zum Sonder-BV der Gesellschafter, ist der Forderungsverzicht so zu behandeln, als hätten diese die Forderung zunächst in das Sonder-BV übernommen und selbst den Verzicht erklärt. (3) Gehört sowohl das verdeckt eingelegte WG (Forderung) als auch die Beteiligung zum (Sonder-)BV des Gesellschafters, ka...