BGH Beschluss v. - IX ZB 248/03

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: -

Instanzenzug: LG Oldenburg vom

Gründe

Zur Begründung wird auf den , ZIP 2004, 424, in Verbindung mit dem Beschluß vom - IX ZB 96/03, ZIP 2004, 417, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, verwiesen. Die gegen diese Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerden sind vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen worden (vgl. Beschlüsse vom zu 1 BvR 633/04 und 1 BvR 648/04, ZIP aktuell Nr. 175 aus 2004, Heft 28).

Fundstelle(n):
DAAAB-99797

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein