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BVerwG 28.08.1997 7 C 36/96
Vermögensgesetz; | mittelbare Unternehmensbeteiligung
Ist die (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung an einem Unternehmensträger i. S. von § 1 Abs. 6 VermG geschädigt worden, kann der Berechtigte unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 VermG i. d. F. des Wohnungsmodernisierungssicherungsgesetzes v. die Einräumung von (anteiligem) Bruchteilseigentum an sämtlichen Vermögensgegenständen verlangen, die zum Zeitpunkt der Anteilsentziehung zum Unternehmen gehörten oder später von diesem angeschafft worden sind ().