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Einkommensteuer; | Berechnung der Wohnfläche einer selbstgenutzten Wohnung
Zur Problematik, in welchem Umfang Hobby- und Fitneßräume, Balkone, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze in die Berechnung der Wohnfläche, nach der sich bestimmt, ob bei der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus die Marktmiete oder - wegen Überschreitens der 250-qm-Grenze - die Kostenmiete anzusetzen ist, einzubeziehen sind, hat der folgende Grundsätze aufgestellt: Hobby- und Fitneßräume im Kellergeschoß sind mit ihrer vollen Grundfläche anzusetzen, wenn sie offensichtlich als Wohnräume ausgebaut sind, andernfalls nur mit der hälftigen Grundfläche. Balkone, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind stets mit der Hälfte ihrer Grundfläche zu berücksichtigen. Eine Kürzung der Wohnfläche nach § 44 Abs. 3 der II. BV (Wahlrecht des Bauherrn, zur E...