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FG Köln 28.08.1997 6 V 2679/97
Einkommensteuer; | Einkünfte aus einem Übersetzungsbüro (§§ 15, 18 EStG)
Ein ausgebildeter Volkswirt (englischer Staatsangehöriger) mit Sprachkenntnissen in Englisch und Deutsch, der ein Übersetzungsbüro mit ca. fünf Festangestellten mit Sprachkenntnissen in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch betreibt und sich zur Auftragserledigung in erheblichem Umfang fremder Übersetzungsbüros (Subunternehmer) für eine Vielzahl anderer Sprachübersetzungen bedient, übt keine freiberufliche, sondern gewerbliche Tätigkeit i. S. von § 15 EStG aus ().