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Umsatzsteuer; | wirtschaftliche Verfügungsmacht an einem durch Gesellschaft errichteten Grundstück (§ 3 Abs. 1 UStG)
Einem Gesellschafter wird die wirtschaftliche Verfügungsmacht i. S. des § 3 Abs. 1 UStG an einem durch die Gesellschaft zur eigenen Nutzung errichteten Gebäude auf fremdem Grund nicht dadurch verschafft, daß ihm durch die Beteiligung an der Gesellschaft der Nutzungsertrag mittelbar zusteht. Der Gesellschafter ist darauf angewiesen, das Ertragsergebnis nach dem Jahresende und die Zustimmung der anderen Gesellschafter zu Entnahmen abzuwarten, die gewährt oder verweigert werden kann (; Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 81/96).