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IWB 17/2006 S. 1078

Ungarn | geänderte Voraussetzungen für einfache Buchführung

Seit dem 1. Januar gelten veränderte betriebliche Grenzwerte als Voraussetzung für die einfache Buchführung von Unternehmen. Demnach kann ein Unternehmen mit doppelter Buchführung die einfache Finanzberichterstattung anwenden, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren am Bilanzstichtag folgende Kennwerte nicht überschritten werden: Bilanzsumme: 500 Mio Ft – bisher 150 Mio Ft; jährlicher Nettoerlös: 1.000 Mio Ft – bisher 300 Mio Ft; durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Geschäftsjahr: 50.

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