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BGH Urteil v. - III ZR 296/00

Gesetze: BGB § 652 Abs. 1 Satz 1; BGB § 653 Abs. 2; BGB § 154 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Zur Frage, ob ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens Maklerdienste in Anspruch genommen hat, eine Maklervergütung schuldet, wenn er dem Makler gegenüber nicht jede Provisionszahlung abgelehnt, sondern lediglich eine Vereinbarung über die genaue Provisionshöhe verlangt bzw. in Aussicht gestellt hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-98633

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 06.12.2001 - III ZR 296/00

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