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Gesellschaftsrecht; | Firmierung einer Partnerschaft nach Umwandlung aus einer GbR
Voraussetzung der Fortführung des Namens eines ausgeschiedenen Gesellschafters bei Umwandlung einer GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft ist die ausdrückliche Zustimmung zur Namensbeibehaltung in der Partnerschaftsgesellschaft. Nach § 2 Abs. 2 PartGG, § 24 Abs. 2 HGB genügt es nicht, daß der ausscheidende Gesellschafter der GbR gestattet hat, seinen Namen für diese weiterhin zu verwenden; vielmehr bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung zur Namensbeibehaltung in der Partnerschaftsgesellschaft (LG München I, Beschl. v. - 13 T 6624/97, NJW-RR 1997, 1188).