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Einkommensteuer; | kein anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb (§§ 9, 21 EStG)
Die Grundsätze des sog. anschaffungsnahen Aufwands gelten nach dem jedenfalls dann nicht, wenn der Stpfl. als Erbe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ein Grundstück in vollem Umfang unentgeltlich erwirbt (Abgrenzung zum ,BStBl 1996 II 588). Ob dies für den unentgeltlichen Erwerb im allgemeinen gilt, und ob der Senat uneingeschränkt an seinem Urt. v. (BStBl 1996 II 588) festhält, konnte im Streitfall offenbleiben.