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Einkommensteuer; | kapitalersetzendes Darlehen/Gesellschafterdarlehen/Gesellschafterbürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten (§ 17 EStG)
Außerhalb der durch das Kapitalersatzrecht bewirkten Kapitalbindung einer von den Gesellschaftern einer KapGes gewährten Finanzierungshilfe muß auch das ESt-Recht die Entscheidung der Gesellschafter respektieren, daß sie der Gesellschaft nicht Eigenkapital, sondern Fremdkapital zur Verfügung stellen wollen (). Darlehen und Bürgschaften der Gesellschafter sind dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn und insoweit sie kapitalersetzenden Charakter haben. Ist eine Kapitalbindung nach Kapitalersatzrecht eingetreten, dann führt der Ausfall des Gesellschafters mit seinen Forderungen gegenüber der Gesellschaft auch dann zu nachträglichen Anschaffungskosten, wenn er anläßlich der Veräußerung der Geschäftsanteile teilweise auf seine Forderungen geg...