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OLG Köln 12.05.1997 16 Wx 67/97
Wohnungseigentum; | Belästigung der Miteigentümer durch Küchengerüche
Küchengerüche, die durch das geöffnete Fenster ins Freie dringen und die übrigen Miteigentümer nicht unerheblich in der Nutzung ihres Wohneigentums beeinträchtigen, mögen ,,ortsüblich'' sein. Dies hindert nicht die Verpflichtung aus § 14 Nr. 1 WEG, diese Störung im Rahmen des Zumutbaren, etwa durch Einbau einer Dunstabzugshaube, zu reduzieren. Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten insoweit andere Regeln als im allgemeinen Nachbarrecht ().