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Bankrecht; | nichtige Entgeltklauseln bei nicht ausreichender Kontodeckung
Mit hat der BGH einer Bank eine Reihe von Entgeltklauseln untersagt, die die Nichtausführung von Aufträgen oder Überweisungen bzw. die Rückgabe von Schecks bzw. Lastschriften betrafen. Bei der den Gegenstand der Vergütungsregelung bildenden Prüfung ausreichender Deckung wird die Bank ausschließlich im eigenen Interesse tätig, da sie zur Ausführung von Aufträgen und Überweisungen sowie zur Einlösung einer Lastschrift oder eines auf das Konto ihres eigenen Kunden gezogenen Schecks nur verpflichtet ist, wenn ausreichende Deckung in Form eines entsprechenden Giroguthabens oder einer offenen Kreditlinie vorhanden ist. Andererseits ist sie nicht gehindert, eine durch die Belastungsbuchung eintretende Überziehung des Kontos hinzunehmen. Entscheidet sie sich bei f...