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Einkommensteuer; | Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
Schuldzinsen und andere mit einem Kredit in Zusammenhang stehende Aufwendungen können nur dann eine agw. Bel. bilden, wenn die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlaßt ist, die ihrerseits eine agw. Bel. darstellen (). Verpflichtungen aufgrund freiwillig geschlossener rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen begründen für sich allein regelmäßig keine Zwangsläufigkeit, es sei denn, es besteht zusätzlich zu der selbst begründeten Rechtspflicht eine weitere rechtliche oder eine sittliche Verpflichtung bzw. eine tatsächliche Zwangslage zur Leistung der Aufwendungen, oder die Übernahme der Rechtspflicht beruht ihrerseits auf rechtlichen oder sittlichen Verpflichtungen bzw. einer tatsächlichen Zwangslage (im Streitfall: keine Zwangsläufigkeit einer Grundschuldbestell...