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Veröffentlichung von Rechtsanwalts-Ranglisten
Veröffentlicht ein Verlag in einer Publikation Ranglisten – nach Region und Fachbereich –, in denen Rechtsanwälte nach Recherchen des Verlags in einer Reihenfolge aufgrund einer subjektiven Einschätzung ihrer Reputation aufgeführt werden, kann eine Absicht des Verlags nicht angenommen werden, den Wettbewerb der in den Ranglisten angeführten Rechtsanwälte zu fördern.