Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgrenzung land- und forstwirtschaftliches Vermögen/unbebautes Grundstück
Eine bergbaulich genutzte vormalige Ackerfläche kann nur dann als zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugehöriges Abbauland bewertet werden, wenn die abgebaute Bodensubstanz überwiegend im Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verwendet wird. Ohne Bedeutung für die Verhältnisse am Bewertungsstichtag ist, ob das Grundstück nach Abschluss des Braunkohleabbaus wieder aufgefüllt als Neuackerland heraus gegeben werden soll.