Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tierzucht und Tierhaltung bei Ankauf, Ausbildung und Verkauf von Reitpferden
Die Begriffe „Tierzucht und Tierhaltung” i. S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2, 3 EStG umfassen die Zucht bzw. Haltung von typischerweise in der Landwirtschaft gezogenen Tieren. Der Ankauf von Pferden, deren Ausbildung zu Reit- und Dressurpferden und der anschließende Verkauf dieser Tiere nach einer durchschnittlichen Verweildauer von 14,4 Monaten können land- und forstwirtschaftliche Tierhaltung beinhalten. Darin kann lediglich die Herstellung und Verwertung hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte liegen.