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Vertrauensschutz bei der Umschuldung von Policendarlehen
Zinsen aus einer vor dem abgeschlossenen Lebensversicherung sind bei Umschuldung und neuer Finanzierung eines Disagios gleichwohl nicht steuerpflichtig, obwohl das Darlehen nach § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG in Bezug auf die Zahlung des Disagios steuerschädlich verwendet wurde, weil die Billigkeitsregelung des (BStBl 2000 I S. 1118) das verhindert.