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BFH 26.08.1997 VII R 63/97

Abgabenordnung; | Haftung des Gesellschafters einer aufgelösten GbR für Umsatzsteuer (§ 191 AO)

Das ist wie folgt zusammengefaßt: (1) Die Frist, innerhalb derer ein USt-Haftungsbescheid gegen den Gesellschafter einer aufgelösten GbR ergehen kann, richtet sich nach den analog anzuwendenden Vorschriften des § 159 HGB. (2) Ob eine auch gegenüber dem Gesellschafter einer GbR nach § 159 Abs. 4 HGB wirksame Unterbrechung der Verjährung des gegen die Gesellschaft festgesetzten USt-Anspruchs vorliegt, entscheidet sich allein nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Unterbrechung der Zahlungsverjährung. (3) Für die Verjährung des Steuerhaftungsanspruchs gegen den Gesellschafter einer aufgelösten GbR gilt nicht die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren, sondern in analoger Anwendung von § 159 Abs. 1 HGB eine Frist von höchstens fünf Jahren (Anschluß an BGHZ...

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