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Gesellschaftsrecht | Haftung des GmbH & Co. KG-Geschäftsführers für Zahlungen an Sanierungsberater
Veranlasst ein Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG zu einem Zeitpunkt, zu dem diese überschuldet oder zahlungsunfähig war, aus dem Vermögen der KG Honorarzahlungen an einen Rechtsanwalt, der mit der Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten für das Unternehmen der Gesellschaft beauftragt war, so können – wie das OLG Koblenz jetzt mit Urteil v. - 6 U 607/05, nrkr, festgestellt hat –, diese Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters jedenfalls dann vereinbar sein, wenn sie einem Erfolg versprechenden Sanierungsversuch dienen, wofür der betreffende Geschäftsführer allerdings die entsprechenden Tatsachen substantiiert darzutun und zu beweisen hat. Bestand zu dem Zeitpunkt, in dem die vorbereitenden Maßnahmen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens ergriffen wur...