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Einkommensteuer | Ermittlung der Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte in § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG unter Berücksichtigung der Vorschriften des Verlustausgleichs
Nach dem NWB VAAAB-97273 sind in § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG bei der Ermittlung der Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, im Veranlagungszeitraum 1999 die Vorschriften über den Verlustausgleich in § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu berücksichtigen. Dazu führt der Senat weiter aus: § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG verwendet zur Bestimmung der Voraussetzungen, unter denen eine Veranlagung von Amts wegen durchzuführen ist, den auch in § 2 Abs. 3 EStG verwendeten Begriff der Summe der Einkünfte. Ein Grundbegriff des Einkommensteuerrechts wie die Summe der Einkünfte, der noch dazu in § 2 Abs. 3 EStG umfassend ausdrücklich im Gesetz selbst umschrieben ist, darf in demselben Gesetz nicht in unterschiedlicher Weise ausgelegt werden, wenn nicht zwingende Gründe eine andere Auslegung u...