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Einkommensteuer | Ermittlung nicht abziehbarer betrieblicher Schuldzinsen in land- und forstwirtschaftlichem Betrieb
Nach dem NWB XAAAB-97255 sind bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG i. d. F. des StBereinG 1999 – jedenfalls für die dem Veranlagungszeitraum 1999 zugrunde liegenden Wirtschaftsjahre 1998/99 und 1999/2000 – auch Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem geendet haben, zu berücksichtigen (Anschluss an , BStBl 2006 II S. 504; gegen , BStBl 2000 I S. 588 Rn. 36). – Anmerkung: In der Frage der Berücksichtigung alter Unterentnahmen folgt der IV. Senat der Entscheidung des X. Senats im BStBl 2006 II S. 504, die zur Folge hat, dass die Unterentnahmen vor dem Veranlagungszeitraum 1999 nur in den beiden Veranlagungszeiträumen 1999 und 2000 zu berücksichtigen sind. Ab dem Veranlagungszeitraum 2001 gilt dann die Gesetzesänderung dur...