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Grunderwerbsteuer; | Grunderwerbsteuerpflicht bei vollständigem Wechsel im Personenstand einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft
Das läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Nach der st. Rspr. des BFH kann die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur Grundbesitz haltenden PersGes gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. mit § 42 AO der GrESt unterliegen, weil durch den vollständigen Wechsel im Personenstand einer PersGes, der als solcher nicht der GrESt unterliegt, dasselbe Ergebnis erreicht wird, wie durch den Abschluß eines auf Überbringung des Grundstücks gerichteten Kaufvertrages zwischen Alt- und Neugesellschaftern in der jeweiligen gesamthänderischen Verbundenheit, der den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfüllen würde. (2) Eine nur Grundbesitz haltende PersGes liegt auch vor, wenn bei der Vermietung eines Einkaufszentrums an eine Vielzahl gewerblicher Mieter die zum Betrieb des Einkaufszentrums erforder...