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BVerwG 18.07.1997 4 B 116/97

Baurecht; | Bestandsschutz bei Bauen im Außenbereich

Neben den gesetzlich geregelten Möglichkeiten gibt es keinen auf Bestandsschutz gegründeten Anspruch auf Zulassung von Veränderungen oder Erweiterungen baulicher Anlagen im Außenbereich (Anschluß an , NVwZ 1991, 673). Es ist ferner geklärt, daß der Bestandsschutz aus bundesrechtlicher Sicht endet, wenn die bislang zulässige Nutzung aufgegeben wird. Keine Veränderung der vorhandenen Bausubstanz und der darauf bezogenen Nutzung ist es allerdings, wenn sich bauliche Maßnahmen auf Reparaturarbeiten beschränken ().

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