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BGH Urteil v. - I ZR 187/99

Gesetze: CMR Art. 20; CMR Art. 23 Abs. 2; BGB § 249 Ha

Leitsatz

Bei der Berechnung des im Falle der Nichteinhaltung der Lieferfrist des Art. 20 Abs. 1 CMR zu leistenden Schadensersatzes ist der Umstand, daß das Transportgut seinen Adressaten letztlich doch noch erreicht hat, auch dann nicht im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen, wenn es sich bei dem Transportgut zwar nicht um Handelsware, sondern um gespendete Hilfsgüter gehandelt hat, der Absender aber sein Wahlrecht nach Art. 20 Abs. 2 CMR nicht dahin ausgeübt hat, die Sendung im Fall ihres Wiederauffindens zurückzuerhalten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-96919

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 25.10.2001 - I ZR 187/99

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