Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 153/99

Gesetze: UWG § 1; UWG § 17

Leitsatz

a) An der Rechtsprechung, wonach der aus einem Beschäftigungsverhältnis ausgeschiedene Arbeitnehmer durch die Weitergabe und Verwertung der dort redlich erlangten Betriebsgeheimnisse nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt, wird für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung ungeachtet der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festgehalten, wonach der ausgeschiedene Arbeitnehmer auch ohne besondere Vereinbarung arbeitsrechtlich zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichtet und ihm lediglich die Verwertung des erworbenen beruflichen Erfahrungswissens gestattet sein soll.

b) Modifikationen und Weiterentwicklungen an einer als Betriebsgeheimnis anzusehenden Vorrichtung ändern nichts an einer Übernahme bzw. Verwertung des geheimen Know-hows, solange für das Betriebsgeheimnis entscheidende Grundelemente beibehalten werden und deshalb davon auszugehen ist, daß ohne eine Kenntnis des Vorbildes dasselbe technische Ergebnis entweder nicht oder jedenfalls nicht in derselben Zeit oder so zuverlässig hätte erreicht werden können.

c) Zu den Umständen, die bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer Weitergabe oder Verwertung rechtmäßig erlangter Betriebsgeheimnisse durch den aus einem Beschäftigungsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer im Rahmen der Gesamtabwägung der sich gegenüberstehenden Interessen zu berücksichtigen sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
UAAAB-96835

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BGH, Urteil v. 03.05.2001 - I ZR 153/99

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen