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Einkommensteuer; | Beratung von Führungskräften im zwischenmenschlichen Bereich (§ 18 EStG)
Eine Beratungstätigkeit, die auf die Lösung von Problemen in einem bestimmten Teilbereich zwischenmenschlicher Beziehungen gerichtet ist, ist nicht erzieherisch i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (). Nach Auffassung des Senats ist Voraussetzung jeder erzieherischen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, daß die ganze Persönlichkeit geformt wird (Ausführung mit Rspr.-Hinweisen zu den Anforderungen an eine erzieherische Tätigkeit). Im Streitfall konnte offenbleiben, ob als erzieherische Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch eine entsprechende Schulung von Erwachsenen in Betracht kommt. Die Tätigkeit eines Managementberaters, der obersten Führungskräften von Unternehmen Kenntnisse vermittelt, die von ihm speziell aufgrund deren Persönlichkeit und deren Stellung im jeweiligen Unternehmen erarbeitet wurden, stel...