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FG Bremen 27.02.1997 195090 K 6
Einkommensteuer; | Vorfälligkeitsentschädigung als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG)
Die anläßlich einer Betriebsveräußerung wegen vorzeitiger Ablösung eines betrieblichen Darlehens gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung ist als BA zu berücksichtigen und nicht den Veräußerungskosten zuzurechnen ( 195090 K 6).