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BGH 05.06.1997 VII ZR 324/95
Bauvertrag; | Einbehalt von 5 v. H. der Auftragssumme während der Gewährleistungsfrist
Die Bestimmung in AGB eines Bauvertrages, wonach der Besteller nach Abnahme des Bauwerks 5 v. H. der Auftragssumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, benachteiligt den Unternehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen; sie ist unwirksam, wenn ihm kein angemessener Ausgleich dafür zugestanden wird. Das dem Unternehmer eingeräumte Recht, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist kein angemessener Ausgleich in diesem Sinn ().