Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 30.07.1997 II R 9/95
Abgabenordnung; | keine Verböserung nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist (§§ 171, 367 AO)
Wird im Einspruchsverfahren die Herabsetzung der Steuer beantragt, läßt § 171 Abs. 3 Satz 2 AO eine Verböserung nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist trotz § 367 Abs. 2 Satz 1 AO nicht zu ().