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BFH 30.07.1997 II R 9/95

Abgabenordnung; | keine Verböserung nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist (§§ 171, 367 AO)

Wird im Einspruchsverfahren die Herabsetzung der Steuer beantragt, läßt § 171 Abs. 3 Satz 2 AO eine Verböserung nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist trotz § 367 Abs. 2 Satz 1 AO nicht zu ().

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